
Die logopädische Untersuchung, Beratung und Therapie wird jeweils vom behandelnden Arzt verordnet. Behandelt werden Personen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und oder Schluckstörungen. Dies können zum Beispiel sein:
- Säuglinge oder Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, angeborenen Hörstörungen,oder
- Behinderungen wie z.B. Morbus down
- Kleinkinder oder Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs, der Aussprache, der Wahrnehmung oder Lese- Rechtschreibschwierigkeiten
- Kinder, Jugendliche und Erwachsenen mit Redeflussstörungen wie z.B. Stottern
- Jugendliche und Erwachsene mit Schädel-Hirn-Verletzungen z.B. nach einem Verkehrsunfall
- Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Amyothrophe Lateralsklerose, Tumorerkrankungen
- Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie ErzieherInnen, Lehrerinnen, Schauspielerinnen und Sängerinnen
- Erwachsene nach Kehlkopf oder Stimmbandoperationen
- Patienten und Patientinnen mit Long Covid
Das Ziel der Therapie ist es, dem Patienten eine individuell befriedigendere Kommunikationsfähigkeit zu ermöglichen. Diese ist je nach Störungsbild festzulegen. Vor der Therapie wird in der Diagnostikphase eine ausführliche Untersuchung und Befunderhebung durchgeführt, die die Fähigkeiten im Bereich der Artikulation, des Wortschatzes, der Grammatik, des Verständnisses, der Schreib- und Lesefähigkeit ebenso prüft wie die Atem-, Stimm- und Schluckfunktionen. Die Ergebnisse bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden und entscheiden damit den weiteren Therapieverlauf.
Die Therapie enthält neben spezifischen Übungen auch Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg, außerdem die Anleitung zum selbständigen Üben.
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Eine logopädische Behandlung muß von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Krankenkasse. Patienten über 18 Jahre müssen 10% der Behandlungskosten zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10 € selbst übernehmen. Patienten mit Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse sind hiervon ausgenommen. Die Kosten für unser Kursangebot richtet sich nach der Stundenanzahl der Kurse und müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden. In Einzelfällen beteiligen sich die Krankenkassen auch daran.
Ausnahmsweise ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z. B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch das individuelle Training für Patienten und deren Angehörige.